Open Access
Im Sinne der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" (PDF) möchte die Hochschule München (HM) ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und den freien und uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen ermöglichen und strukturell fördern. Wissen, das im Open Access publiziert wird, ist weltweit ohne finanzielle Zugriffsbeschränkungen nutzbar. Dazu hat die HM eine eigene "Open Access Policy" (PDF) verabschiedet.
Open Access bedeutet den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet. Darunter fallen vor allem Publikationen in Form von wissenschaftlichen Artikeln, aber auch Bücher. Die enthaltenen Forschungsergebnisse erreichen dadurch eine höhere Reichweite und Sichtbarkeit.
Mit dem Publizieren unter Open-Access-Bedingungen wird die Erlaubnis erteilt, das Dokument zu Lesen, Herunterzuladen, zu Speichern und zu Drucken. Das Urheberrecht verbleibt bei der Autorin / dem Autor. Die Nutzung des Dokuments wird über die Creative Commons Lizenz genau festgelegt.
Ein umfangreicher Überblick über Gründe für und auch Vorbehalte gegen Open Access ist auf der Informationsplattform Open Access zu finden.
Gold Open Access bezeichnet die (Erst-)Veröffentlichung in einem Open Access Journal, also einer Zeitschrift, die ihre Inhalte ohne Bezahlschranke anbietet. In den meisten Fällen ist für die Veröffentlichung eines Artikels in diesen Zeitschriften eine sogenannte publication fee, also eine Publikationsgebühr zu entrichten. Ein Verzeichnis solcher Open Access Zeitschriften ist das Directory of Open Access Journals.
Green Open Access bedeutet die Veröffentlichung bereits publizierter Dokumente als Zweit- oder Parallelveröffentlichung über ein Repositorium. Dabei handelt es sich häufig um Preprints oder Postprints und nicht um die Verlagsversion. Für diese Option steht den Angehörigen der Hochschule München der Publikationsserver HM Digital (Link zu HM Digital) zur Verfügung. Ob und unter welchen Bedingungen die Zweitveröffentlichung möglich ist, regelt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verlag. Nähere Informationen zum Zweitveröffentlichungsrecht finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.