Ausleihe
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Ausleihe. Grundlage für jede Benutzung der HM-Bibliothek ist die Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.
Personengruppe | Anzahl Medien (gleichzeitig) |
---|---|
Studierende | 20 |
Professoren | 50 |
Hausangehörige, Wissenschaftliche Mitarbeiter | 30 |
Studierende mit Sonderkonditionen Abschlussarbeit | 30 |
Menschen mit Behinderung (mindestens 50%) | 30 |
Gastleser | 10 |
Nicht entleihbar sind: - Präsenzexemplare, die nur in den Räumen der Bibliothek benutzt werden dürfen (gekennzeichnet mit einem roten Punkt / Aufkleber) - Medien aus Semesterapparaten - laufende sowie ungebundene Zeitschriftenjahrgänge (in der TB Pasing und z.T. auch in der TB Karlstraße können auch ältere ungebundene Zeitschriftenjahrgänge regulär entliehen werden) - Lehrbücher aus der Zentralbibliothek mit dem Aufkleber "Semesterausleihe" (nur für Studierende ausleihbar) |
Wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit an der Hochschule München schreiben, erhalten Sie während dieser Zeit großzügigere Ausleihbedingungen. Dieselben Ausleihbedingungen erhalten Sie auch, wenn Sie eine Behinderung haben, deren Grad 50% oder mehr beträgt.
Wie sehen diese Konditionen aus?
* Bitte beachten Sie: Entliehene Medien können durch andere Nutzer vorgemerkt werden, sie müssen dann zum Ablauf der jeweiligen Frist zurückgegeben werden. Ebenso können bereits durchgeführte Verlängerungen von Fernleihen jederzeit widerrufen werden, falls die gebende Bibliothek das Buch zurückfordert. Ihnen bleiben dann 5 Tage zur Rückgabe.Wird eine Aufforderung zur Rückgabe nicht beachtet, werden Sie kostenpflichtig gemahnt.
Wie erhalte ich diese Bedingungen?
- HM-Bachelor und angehende Master füllen das > Bestätigungsformular vollständig und in Druckschrift aus, lassen es vom Erstkorrektor ihrer Abschlussarbeit unterzeichnen und legen es an der Ausleihe in der Bibliothek persönlich vor.
Ein entsprechendes Formblatt erhalten Sie auf Wunsch auch in der Bibliothek selbst. - Studierende und Gastleser mit Behinderung brauchen lediglich ihren Behinderten-Ausweis an der Ausleihe vorzulegen.
Ab wann gelten diese vergünstigten Bedingungen?
Die Ausleihvergünstigungen gelten ab dem Tag, an dem wir Ihren "Sonderstatus" in Ihr Ausleihkonto eingetragen haben. Das bedeutet, für Medien, die Sie VOR Einräumung dieser Sonderkonditionen entliehen haben, gelten diese Vergünstigungen nicht! Diese Medien müssen Sie nach der Änderung im Ausleihkonto in der Bibliothek noch einmal abgeben und neu ausleihen.
Für Bachelor / Master gilt: Die Sonderkonditionen sind bis zu dem Datum in Kraft, der als Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit im Formblatt angegeben wurde. Eine eventuelle Verlängerung des Abgabetermins Ihrer Arbeit müssen Sie erneut vom Erstkorrektor bestätigen lassen und diese Bestätigung der Bibliothek wieder vorlegen.
Für Menschen mit Behinderung gelten diese Bedingungen bis zum Ende ihres Studiums bzw. für Gastleser mit Behinderung bis zum Ablauf ihres Leser-Ausweises.
Publizieren Ihrer Abschlussarbeit
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihr Abschlussarbeit in elektronischer Form über den Publikationsserver der Hochschule München veröffentlichen würden. Fragen hierzu können Sie gerne an Frau Katja Koralewski richten.
Wenn Sie Ihre Arbeit lieber in Print abgeben wollen, können Sie dies auch tun. Dazu legen Sie bitte ihrer Arbeit ein Formblatt bei, auf dem Sie uns die Erlaubnis erteilen, dass Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek aufgestellt wird.
Entsprechende Formulare liegen in den Fakultäts-Sekretariaten und in der Bibliothek aus oder Sie drucken das entsprechende PDF-Formular aus.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für eine erfolgreiche Abschlussarbeit!
Grundleihfrist | Verlängerbar? | WICHTIG! | |
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Bücher, Abschlussarbeiten, DVDs und CDs | 4 Wochen | 4x (Gäste: 2x) um jeweils 4 Wochen | Voraussetzung für eine Verlängerung ist immer, dass keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt. Eine Verlängerung der Leihfrist kann erst eine Woche vor Ablauf der Leihfrist erfolgen. |
Gebundene Zeitschriften und vereinzelte ältere Zeitschriftenhefte mit Barcode sowie Beilagen-CDs/DVDs | 2 Wochen | nein | |
Zeitschriftenhefte des aktuellen Jahrgangs | nicht eintleihbar | - | |
Eine Verlängerung der Leihfrist müssen Sie am OPAC selbst ausführen. |
Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich:
- telefonisch
- per eMail oder Feedback-Formular
- für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
- für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
- für Zeitschriften
- für Semesterausleihen
In allen drei Bibliotheken der Hochschule München gibt es Selbstverbuchungsgeräte, mit denen Medien entliehen werden können. Benötigt wird der Studierendenausweis oder Gastleseausweis und das Bibliotheks-Passwort. Bei Problemen mit den Geräten, wenden Sie sich bitte an das Thekenpersonal.
Die Bücher der HM-Bibliothek sind elektronisch gegen Diebstahl gesichert. Ein Buch, das nicht ordnungsgemäß entliehen wurde, löst am Ausgang ein Alarmsignal aus. Jeder versuchte Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Zudem droht unbefristeter Ausschluss von der Benutzung (ABOB § 26,1).
Zweigstellen-Bestellungen
Bestellungen aus Zweigstellen können Sie selbst am OPAC durchführen. Bei Bedarf können bis zu 5 Medien, die sich im Bestand einer unserer Zweigstellen befinden, zur Benutzung oder Ausleihe in eine andere Zweigstelle bestellt werden. Dies gilt nur für Exemplare, die im OPAC mit "bestellbar" gekennzeichnet sind. Die Bücher stehen nach zwei bis drei Tagen für Sie bereit. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn die bestellten Medien abholbar sind.
Vormerkungen
Vormerkungen können Sie ebenfalls selbst am OPAC durchführen. Es können bis zu 5 entliehene Medien vorgemerkt werden. Wenn das Medium für Sie bereitgestellt ist, erhalten Sie ein Benachrichtigungsschreiben per E-Mail.
Achten Sie bitte beim Einstieg in die Recherche (OPAC) darauf, dass Sie die korrekte Heimat-Zweigstelle auswählen. Bestellte/vorgemerkte Bücher werden nur an denjenigen Zweigstellen ausgegeben, an die sie bestellt wurden. Nachträglich geäußerte Wünsche für eine Abholung an einer anderen Zweigstelle können wir leider nicht erfüllen.
Direktbestellung
Bücher, die an der HM-Bibliothek vorhanden sind, können Sie sich zur Ausleihe bundesweit per Post nach Hause liefern lassen. Kopien von Aufsätzen werden Ihnen wahlweise per Post oder per Fax zum Verbleib zugestellt. Eine elektronische Zustellung per Mail ist durch das Urhebergesetz leider ausgeschlossen. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Wir benachrichtigen Sie unverbindlich per E-Mail. Die Zustellung per E-Mail erfolgt für alle Studierenden der HM automatisch, für alle sonstigen Leser nur dann, wenn der Benutzer seine E-Mail-Adresse der Bibliothek ausdrücklich mitgeteilt hat. Möglich ist die Angabe von zwei verschiedenen eMail-Adressen. Sie können die Eintragung gleich über Ihr Konto im OPAC vornehmen.
In folgenden Fällen erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail:
- Die aus einer anderen Teilbibliothek bestellte Literatur ist abholbereit.
- Die über Fernleihe bestellte Literatur ist abholbereit.
- Die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien wird ablaufen.
- Ein von Ihnen entliehenes Medium wurde von einem anderen Bibliotheksnutzer vorgemerkt.
- Ein von Ihnen vorgemerktes Medium ist abholbereit.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für den Erhalt von E-Mails.
Kostenpflichtige Mahnschreiben werden schriftlich per Post zugestellt.
Spätestens mit Ablauf der Leihfrist müssen Sie die entliehenen Medien unaufgefordert zurückgeben. Die Rückgabe von Büchern kann in allen drei Teilbibliotheken erfolgen, unabhängig vom Ausleihort:
- Zentralbibliothek: Rückgabeanlage 24h zugänglich (an der Straßenseite im Erdgeschoss)
- Teilbibliothek Karlstraße: Rückgabe während der Öffnungszeiten an der Selbstverbuchung, während der Gebäudeöffnungszeiten über Schließfächer möglich
- Teilbibliothek Pasing: Rückgabeanlage im Eingangsbereich, während der Gebäudeöffnungszeiten zugänglich
Rückgabe per Post:
Hochschule München
Zentrallager
Heßstraße 91
Bibliothek
80797 München
Erinnerung an die Buchrückgabe
Sie erhalten eine Erinnerung an das Leihfristende per E-Mail. Dieser Service erfolgt ohne Gewähr und entbindet Sie nicht von der Verpflichtung auf die fristgerechte Rückgabe Ihrer Entleihungen zu achten!
Der Entleiher ist verpflichtet, vor der Ausleihe eines jeden Mediums dessen Zustand zu prüfen und evtl. vorhandene Schäden (Flecken, Anstreichungen, gewellte Seiten, etc.) unverzüglich mitzuteilen. Wird dies unterlassen, so gehen wir davon aus, dass das Werk in einwandfreiem Zustand übernommen wurde. Der letzte Entleiher kann für alle Schäden haftbar gemacht werden (ABOB § 8).
Sind Sie der Meinung, dass in unserem Bestand ein wichtiges Buch fehlt? Dann schreiben Sie uns!
Wenn unsere Mittel es gestatten, werden wir Ihren Wunsch erfüllen und Sie benachrichtigen, sobald das Buch in den Bestand eingearbeitet worden ist.