Bibliotheksausweis
Um die Bibliothek der Hochschule München mitsamt ihren Dienstleistungen nutzen zu können, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Studierende und Mitarbeiter der Hochschule München
Für Angehörige der HM gilt die HM-Karte gleichzeitig als Benutzerausweis für die Bibliothek. Studierende müssen ihren Account über die Online-Account-Verwaltung aktivieren, um den Ausweis für die Bibliothek nutzen zu können.
Die Benutzerdaten von Studierenden werden nach der Exmatrikulation gelöscht. Bei Mitarbeitern erfolgt eine Löschung mit dem Ende der Beschäftigung an der HM.
Externe
Gastleser erhalten den Bibliotheksausweis gegen Vorlage ihres Personalausweises / Aufenthalttitels oder ihres Reisepasses mit Meldebestätigung. Dazu benötigen wir noch das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF).
Das Mindestalter für den Erhalt eines Bibliotheksausweises beträgt 16 Jahre. Für die Anmeldung Jugendlicher, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular für Jugendliche (PDF).
Die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises beträgt ein Jahr. Für die Ausweisverlängerung benötigen wir erneut die Vorlage des Personalausweises bzw. den Reisepass mit Meldebestätigung.
Die Ausstellung eines Ausweises ist kostenfrei.
Für einige Bibliotheks-Services benötigen Sie Ihre Benutzernummer und Ihr persönliches Passwort.
Bei der ersten Anmeldung im Bibliothekskonto ist ein neues Passwort zu vergeben. Per Klick auf "Passwort vergessen" erhält man die Möglichkeit unter Angabe der E-Mail-Adresse einen Link anzufordern, um das Passwort zu generieren.
Jede Änderung der Adresse muss der Bibliothek mitteilen mitgeteilt werden [siehe ABOB §5(2)].
Studierende der Hochschule München
Die Änderung Ihrer Anschrift erfolgt online über PRIMUSS , Ihre Daten werden von dort in die Datenbank der Bibliothek überspielt.
Mitarbeiter der Hochschule München
Mitarbeiter der Hochschule München melden ihre neue Adresse bitte während der Servicezeiten in einer der drei Bibliotheken.
Externe
Gastleser melden ihre neue Adresse bitte während der Servicezeiten in einer der drei Bibliotheken.
Der Verlust des Bibliotheksausweises ist unverzüglich in der Bibliothek zu melden, damit wir Ihren alten Ausweis sperren können! Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie laut ABOB, Abschnitt II, §5(4) für jeden Schaden haften, der durch Missbrauch Ihres Ausweises entsteht!
Studierende der Hochschule München
Studierende der Hochschule München müssen sich eine neue HM-Karte besorgen und ihre Daten im Amt für Studienangelegenheiten mit dieser neuen Karte verknüpfen lassen.
Mitarbeiter der Hochschule München
Mitarbeiter der Hochschule München müssen sich eine neue HM-Karte besorgen und ihre Daten während der Servicezeiten in der Bibliothek mit dieser neuen Karte verknüpfen lassen.
Externe
Gastleser erhalten gegen die Gebühr von 5 Euro einen neuen Leserausweis. Kommen Sie dazu bitte während der Servicezeiten in eine der drei Bibliotheken.

