Dauerschließfach (Zentralbibliothek)
In der Zentralbibliothek stehen Schließfächer während der Öffnungszeiten zur Verfügung und können innerhalb eines Tages genutzt werden. Darüber hinaus gibt es 115 Dauerschließfächer (Legic-Fächer), die über einen längeren Zeitraum kostenfrei genutzt werden können.
Die Zentralbibliothek erreichen Sie:
- per E-Mail , Betreff "Dauerschließfach"
- per Telefon unter +49 89 1265 1325 (zu den Servicezeiten)
- Sprechen Sie uns gerne auch persönlich an!
Ja, aktuell können Sie Ihre Jacken und Taschen mit in die Bibliothek nehmen. Sie können diese für die Dauer Ihres Besuches aber auch in unseren Schließfächern einschließen. Zur Auswahl stehen Schlösser mit PIN-Code oder Legic-Karte (=Studierendenausweis). Sie finden diese Schließfächer im Eingangsbereich der Bibliothek (H-Bau, 2. OG).
- Studierende / Angehörige der Hochschule München
- ein Schließfach pro Person
- Füllen Sie das Formular aus
- Geben Sie es innerhalb unserer Servicezeit an der Ausleihtheke der Bibliothek ab
- Ihr Studierendenausweis wird mit der Fachnummer verknüpft, dadurch können nur Sie im festgelegten Zeitraum das Schließfach öffnen und schließen.
- innerhalb eines Semesters
Die Dauerschließfächer finden sich im Garderobenraum im 2. OG im H-Bau.
- Bücher der Bibliothek, die auf dieselbe Person wie das Dauerschließfach ausgeliehen sind
- eigene Materialien
- Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
- nicht ordnungsgemäß entliehene Medien
- Ja, wenn die Nutzungsdauer abgelaufen ist.
- Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
Bei Verlust des Studierendenausweises melden Sie sich bitte sofort an der Ausleihtheke, damit wir das Fach sperren können. Wenn Sie einen neuen Studierendenausweis haben, legen Sie uns diesen vor, damit wir ihn mit Ihrem Fach verknüpfen können.
- Geräumte Inhalte werden als Fundsachen behandelt.
- Für entstandene Verluste oder die Beschädigung der in den Schließfächern gelagerten Gegenstände übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
- Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
- Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Schließfach.
- Die Bibliothek ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.
- Abfall wird entsorgt,